§ 1 Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
Alle Informationen des Maklers sind ausdrücklich nur für meinen Kunden bestimmt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung von CDK Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist der Kunde bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages durch den Dritten verpflichtet, die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer an CDK Immobilien zu zahlen.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. CDK Immobilien weist darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer stammen und von CDK Immobilien nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. CDK Immobilien übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Entstehung des Provisionsanspruches
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
• Verkauf: 3,57 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.)
• private Vermietung: 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.)
• gewerbliche Vermietung: 3,57 Monatsmieten (inkl. MwSt.)
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Auftrag bedarf der Schriftform.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschafts-rechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
§ 5 Ersatzgeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von CDK Immobilien geleisteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Vertragspartner eine andere Gelegenheit zum Vertrags-abschluss erfährt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten/pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig sein muss.
§ 6 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns,
ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen,
können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote
sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen
können.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.